Infoveranstaltung

Erweiterung des Steinbruchs Neustift

2. Veranstaltung der frühen Öffentlichkeitsbeteiligung

Ortenburg-Neustift, 04.12.2018

Im Zusammenhang mit der beabsichtigten Erweiterung ihres Steinbruchs im Ortenburger Ortsteil Neustift haben die Niederbayerischen Schotterwerke am 04.12.2018 eine weitere Informationsveranstaltung durchgeführt, um die interessierten Bürger über den aktuellen Planungsstand sowie die Ergebnisse erstellter Gutachten zu informieren. Damit wurde der bereits am 12.12.2017 eingeleitete Dialog mit den Anliegern fortgesetzt. Im Mittelpunkt der Veranstaltung standen insbesondere die in der Zwischenzeit erstellten Fachgutachten zu den Auswirkungen des geplanten Vorhabens.

Unter Berücksichtigung der in der Ausgangsveranstaltung vorgebrachten Hinweise und Anregungen der Bürgerinnen und Bürger wurde die ursprüngliche Planung zur Erweiterung des Steinbruchs überarbeitet. Auf dieser Grundlage hat der Vorhabenträger - auch in Vorabstimmung mit dem Landratsamt Passau - Fachgutachten beauftragt, die detailliert alle zu erwartenden Auswirkungen der Erweiterung untersuchen und einer Verträglichkeitsbeurteilung unterziehen. Deren Ergebnisse wurden im Rahmen der Informationsveranstaltung am 04.12.2018 durch die jeweiligen Fachgutachter/innen vorgestellt. Für die Bürger/innen bestand die Möglichkeit, ihre Fragen direkt an die jeweiligen Gutachter/innen zu richten und mit diesen zu diskutieren. Die vorgestellten Fachgutachten beleuchteten die Themen Geräusche, Erschütterungen, Grundwasser, Luftreinhaltung, Natur- und Artenschutz sowie die Umweltverträglichkeit des Vorhabens im Allgemeinen.

Im Einzelnen kamen die Gutachter zu folgenden Ergebnissen:

  • Der Ersteller der Geräuschprognose, Herr Alban Lenzen von der Müller-BBM GmbH, zeigte auf, dass die maßgeblichen Immissionsrichtwerte an den schutzbedürftigen Nutzungen im Umfeld durchgängig eingehalten werden. Weitergehend stellte er fest, dass an nahezu allen zu betrachtenden Orten die Zusatzbelastung durch den Steinbruchbetrieb gemäß der einschlägigen TA Lärm sogar als irrelevant einzustufen ist, was insbesondere auch in Bezug auf das Neubaugebiet Reitschusterfeld gelte.
  • Um Gebäudeschäden und Belästigungen für Menschen in Gebäuden durch Sprengerschütterungen ausschließen zu können, wurden durch Herrn Michael Lackner (ebenfalls Müller-BBM GmbH) Erschütterungsmessungen durchgeführt, insbesondere in Form von Langzeitmessungen in der Klosterkirche in Neustift. Anhand der dabei gewonnenen Daten sowie unter Auswertung bestehender Messungen zeigte der Gutachter auf, dass bei Einhaltung von Abständen von mehr als 90 m zu Gebäuden bzw. mehr als 125 m zu Menschen in Gebäuden Beeinträchtigungen durch Sprengerschütterungen ausgeschlossen werden können.
  • Ebenso ist durch die Vergrößerung des Gewinnungsbereichs nicht mit Auswirkungen auf das Grundwasser zu rechnen, da der Granitkörper ein Grundwassergeringleiter darstellt, führte der Hydrogeologe Herr Piewak aus.
  • Durch Herrn Walter Grotz, Geschäftsführer der Müller-BBM GmbH, wurden die Inhalte und Ergebnisse des lufthygienischen Gutachtens vorgestellt. In dem Gutachten wurden insbesondere die durch die Sprengungen, die Gewinnung und die Aufbereitung des Granits zu erwartenden Staubauswirkungen betrachtet. Die unter Einstellung aller relevanten Umstände vorgenommene Prognose zeige auf, dass die nach TA Luft maßgeblichen/zu beachtenden Grenzwerte sicher eingehalten werden.
  • Die Diplom-Biologin Yvonne Sommer zeigte auf Grundlage der von ihr jüngst durchgeführten umfangreichen biologischen Kartierungen des Steinbruchs und seiner Umgebung auf, durch welche Maßnahmen der Schutz potentiell betroffener Arten gewährleistet werden kann/soll. Konkret ist beabsichtigt, im Umfeld des Steinbruchs Ersatzlebensräume zu schaffen, mittels welcher gewährleistet wird, dass die betroffenen Tiere, insbesondere Vögel, Fledermäuse und die Zauneidechse, über eine Ausweichmöglichkeit verfügen, wenn mit der Erweiterung begonnen wird. Weiterhin sollen alle Arbeiten fachlich begleitet werden um zu verhindern, dass Tiere erheblich gestört oder getötet werden.
  • Die Gesamtschau aller Auswirkungen auf die Umwelt erfolgt durch Herrn Michael Kortner (MüllerBBM GmbH) im Rahmen eines Berichts zur Umweltverträglichkeitsprüfung. Mit Hilfe des Berichts wird die Behörde eine Prüfung der Umweltverträglichkeit des Vorhabens durchführen. Auf Grundlage der vorgestellten Gutachten kann belegt werden, dass das Vorhaben unter Berücksichtigung des jeweils kritischsten denkbaren Betriebszustands verträglich und in der Folge genehmigungsfähig ist.

Herr Gusek, der Geschäftsführer der Niederbayerischen Schotterwerke, stellte außerdem die aktuelle Erweiterungsplanung detaillierter vor. Er verwies darauf, dass unter anderem die Anregung aus der Ausgangsveranstaltung, ein Gehölz bzw. eine Hecke aus Gründen des Sicht- und Lärmschutzes anzulegen, berücksichtigt wurde. Weiterhin wies er darauf hin, dass der in der Planung aktuell angenommene neue Verlauf der gemeindeeigenen Straße „Zum Oberholz“ eine vorsorgliche, Betrachtung darstelle; der tatsächliche Verlauf könne durchaus eine abweichende Ausgestaltung finden und damit eine weitere Reduzierung der Auswirkungen erreicht werden.

Die Hinweise und Anregung der interessierten Bürger aus der Fortsetzung des Dialogs werden, wie Herr Gusek betonte, in die weiteren Erwägungen bei der Erstellung der Antragsunterlagen in jedem Fall eingestellt werden. Unbeschadet der Frage, ob alle Anregungen letztlich berücksichtigt werden können, werde man sich mit ihnen ernsthaft auseinander setzen im Bestreben, eine größtmögliche Akzeptanz des Vorhabens zu gewährleisten. Der Antrag auf Genehmigung der Erweiterung soll voraussichtlich im Frühjahr 2019 beim Landratsamt Passau eingereicht werden.

Der für die Erstellung der Antragsunterlagen sowie das Genehmigungsverfahren federführend tätige Dr. Thomas Agricola von der Müller-BBM Projektmanagement GmbH betonte, dass die Antragsunterlagen und die darin enthaltenen Gutachten von der Genehmigungsbehörde unter Einbeziehung weiterer Gutachter vertieft geprüft werden. Es komme sodann zu einer öffentlichen Auslegung der Unterlagen, womit (nochmals) die Möglichkeit bestehe, seitens der Bürgerinnen und Bürger zu dem Vorhaben Stellung zu nehmen. Eine Genehmigung des Vorhabens wäre dann evtl. bis Ende des Jahres 2019 denkbarelle.

Infotafeln zu den einzelnen Gutachten

Klicken Sie zum Download jeweils auf die Links.

Artenschutz

Eingriffsregelung

Erschütterungen

Lärmschutz

Luftreinhaltung

Schnitt Lageplan

Umweltverträglichkeitsprüfung

Wasserschutz

In der Presse:

Vilshoferner Anzeiger

Viel Aufklärung und viel Skepsis

Die Niederbayerischen Schotterwerke stellten anlässlich der geplanten Erweiterung Gutachten vor - Genehmigungsverfahren soll 2019 erfolgen

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